Gemeindeleitung
Die Leitung unserer Kirchengemeinde liegt in den Händen von 20 Personen.
Gemeinsam tragen sie Verantwortung und sind offen für Anregungen und Gespräche.
Die Gemeindeleitung
Die Gemeindeleitung besteht aus insgesamt 20 stimmberechtigten Mitgliedern, paritetisch besetzt mit jeweils drei Personen pro Standort. Weitere fünf Personen wurden vom Interprofessionellen Pastoralteam entsandt.
Standort Brackwede:
Angelika Ammann, Conny Kurosch, Amanda Moewert
Standort Quelle:
Peter Jacobebbinghaus, Bernd Meyer-Jarchow, Wolfgang Potthoff
Standort Senne:
Dr. Sebastian Eckert, Hans-Heinrich Möller, Carsten Wöhrmann
Standort Sennestadt:
Sven Besserdich, Petra Grosser, Martin Porck
Standort Ummeln:
Olaf Kock, Karsten List, Heike Prieg
Entsandte aus dem Interprofessionellen Pastoralteam:
Pfarrerin Claudia Boge-Grothaus, Pfarrer Volker Gravemeier, Diakonin Melanie Henke, Pfarrer Stefan Prill, Pfarrerin Dorothee Seredszus
Die Gemeindeleitung und das Interprofessionelle Pastoralteam gemeinsam mit dem Superintendenten des Ev. Kirchenkreises Gütersloh.
Vorsitz und Kirchmeister
Vorsitzender der Gemeindeleitung:
Pfarrer Volker Gravemeier
+49 5205 4010
volker.gravemeier@ekvw.de
Stellv. Vorsitzender:
Dr. Sebastian Eckert
Finanzkirchmeister:
Martin Porck
Baukirchmeister:
Hans-Heinrich Möller
Fachausschüsse
Geschäftsführender Ausschuss:
Volker Gravemeier
Dr. Sebastian Eckert
Martin Porck
Hans-Heinrich Möller
Angelika Ammann
Olaf Kock
Fachausschuss für Bau und Finanzen:
Hans-Heinrich Möller
Martin Porck
Angelika Ammann
Sven Besserdich
Peter Jacobebbinghaus
Bernd Meyer-Jarchow
Eckard Niediek
Sabine Schütter
Carsten Wörmann
Fachausschuss für Kinder und Jugend:
n. A.
Fachausschuss für Kirchenmusik:
n. A.
Fachausschuss für das Friedhofswesen:
n. A.
Standortausschüsse
Brackwede
Vorsitz Ilonka Schuster
Stv. Angelika Ammann
Quelle
n.A.
Senne
n.A.
Sennestadt
n.A.
Ummeln
n.A.
Arbeitsgruppen und Teams
n.A.
Beauftragungen
n.A.
Die Arbeit der Gemeindeleitung kurz erklärt
Aufgaben
Die Evangelische Kirchengemeinde Bielefeld-Süd ist Rechtsnachfolgerin der Gemeinden Brackwede, Quelle, Senne, Sennestadt und Ummeln. sowie des Gemeindeverbandes der Kirchengemeinden in Brackwede.
Insofern führt die neue Gemeindeleitung die Leitungsaufgaben der ehemaligen Presbyterien und des Verbandsvorstandes "einfach" fort. Es kommen allerdings noch eine Reihe von Aufgaben hinzu: Die Kirchenwahl im Jahr 2028 muss vorbereitet werden. Die Vereinigung zur neuen Kirchengemeinde erfordert eine Neuorganisation der Verwaltungsarbeit in den Gemeindebüros. Hinzu kommt der Zukunftsprozess, der im Jahr 2026 beginnen wird und dazu dient uns als Kirche im Bielefelder Süden gut für die Zukunfts aufzustellen, sodass wir nah bei den Menschen sind und attraktive Angebote für alle Generationen machen können.
Um effektiv und zielführend arbeiten zu können, bilden wir Fachausschüsse, Standortausschüsse und Arbeitsgruppen, in die neben den Mitgliedern der Gemeindeleitung auch sachkundige Gemeindeglieder berufen werden können. Für besondere Arbeitsbereiche und Aufgaben erhalten einzelne zudem eine besondere Beauftragung.
Gemeindeleitung nach KGLEG
Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) hat im November 2024 ein Erprobungsgesetz beschlossen, dass Kirchengemeinden mehr Gestaltungsspielraum in der Leitung anbietet. Mit dem Kirchengemeindeleitungserprobungsgesetz (KGLEG) können Gemeinden, die sich freiwillig dafür entscheiden, ihr Presbyterium durch eine Gemeindeleitung ersetzen.
Die Gemeindeleitung übernimmt alle Aufgaben des bisherigen Presbyteriums, ist aber in ihrer Zusammensetzung und Arbeitsweise flexibler. So sind Pfarrerinnen dun Pfarrer nicht mehr automatisch Mitglieder der Gemeindeleitung. Sie und andere Mitglieder eines Interprofessionellen Pastoralteams (IPT) können aber Mitglieder werden. So können die personellen Ressourcen gezielt und gabenorientiert eingesetzt werden. In der Ev. Kirchengemeinde Bielefeld-Süd sind für Mitglieder des Pastoralteams fünf Plätze in der Gemeindeleitung vorgesehen.
Das KGLEG ist angelegt als Erprobung, die zum Ausprobieren neuer Wege in der Gemeindearbeit und der Geschäftsführung einer Kirchengemeinde ermutigen will. Im Jahr 2028 soll in der EKvW eine neue Kirchenordnung eingeführt werden, in die die Erfahrungen aus der Erprobung einfließen werden.